Hier finden Sie ein Sammelsurium von gestellten Fragen, mit den dazugehörigen Antworten, welche von Eltern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren an uns gerichtet waren.
Vielleicht ist gerade Ihre Frage auch dabei und wir können diese für Sie ohne lästige Wartezeit beantworten.
- Onlineanmeldung / Anmeldung allg.
- Jugendweihe
- Foto für die Diashow
- Videoaufzeichnung der Jugendweihe
- Jugendreisen
- Spenden
- GoGreen
- Zahlungsarten
- Kontakt / Kommunikation
- Namensweihe / Namensgebung
F: Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
A: Wir können Ihr Passwort nicht einsehen, daher muss ein neues erstellt werden. Dazu gehen Sie zur Login-Seite und klicken dort auf den Link "Passwort vergessen", geben Sie dort Ihre Email-Adresse ein und Ihnen wird ein Link per Mail zugesendet mit dem Sie ein neues Passwort generieren können.
F: Was bedeutet der Status meiner Buchung genau?
A: Es gibt in unserem Eventmanager insgesamt 5 verschiedene Buchungs-Status. Folgend zählen wir Ihnen einmal alle auf und erläutern diese kurz.
- Storniert - Ihre Buchung wurde storniert. Dieser Status erscheint, wenn entweder Sie Ihre Buchung stornieren wollten oder wenn es zu einem Fehler bei der Buchung kam. War es nicht ihre Absicht die Buchung zu stornieren, müssten Sie in diesem Fall die Bestellung wiederholen.
- in Wartestellung - Dieser Status erscheint, nach dem sie eine Buchung in unserem Eventmanager getätigt haben und noch keine Zahlung getätigt haben.
- in Bearbeitung - Dieser Status erscheint, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist und weiter bearbeitet wird.
- Abgeschlossen - Dieser Status erscheint, wenn ihre Buchung abgeschlossen wurde.
- keine gültige Zahlungsvariante - Dieser Status erscheint, wenn sie eine Buchung durchgeführt aber keine Zahlungsvariante gewählt haben. Das kann passieren wenn sie bspw. zuerst die Zahlungsvariante Sofort! gewählt haben, aber dann die Transaktion über den Dienstleister Klarna abgebrochen haben. Wenn Sie dann keine neue Zahlungsvariante einstellen, wird die Buchung automatisch nach Ablauf einer Frist storniert.
F: Was bedeuten die verschiedenen Statusangaben bei den Veranstaltungen und welche gibt es?
A: Wir unterteilen in 4 verschiedene Status. Dies gilt für Jugendreisen und Kurse. Bei Anmeldungen zur Jugendweihe beachten sie bitte die Auslastung laut Auflistung in den Feierterminen des jeweiligen Jugendweihejahrs. Ist eine Feierstunde ausgebucht wird dies dort gekennzeichnet.
- Vorrätig - Eine Buchung ist ohne weiteres möglich, es sind genügend Plätze vorhanden.
- Nur noch wenig Plätze verfügbar - Nicht zu lange warten, es sind nur noch wenige Plätze verfügbar. Ggf. kann es bei Jugendreisen sogar sein, das die Reise bereits ausgebucht ist, das liegt an der Thüringenweiten Bewerbung der Reisen innerhalb unseres Landesverbandes.
- Warteliste - Die Reise hat die ursprünglich geplante Kapazität erreicht und ist eigentlich ausgebucht. Mit der Warteliste haben Sie im Falle einer Stornierung durch einen anderen Teilnehmer die Möglichkeit doch noch an der Reise teilzunehmen. In manchen Fällen und bei erhöhter Nachfrage versuchen wir ggf. wenn möglich auch die ursprüngliche Kapazität zu erweitern. Leider können wir aber in beiden Fällen keine Teilnahme garantieren.
- Ausgebucht - Leider besteht keine Möglichkeit mehr an der Reise teilzunehmen.
Wir empfehlen bei Jugendreisen nicht zu lange zu warten, da die Reisen landesweit beworben werden, sind die Kapazitäten bei vereinzelten Reisen schnell erschöpft.
F: Ich habe eine Buchung/Anmeldung storniert und habe mein Geld noch nicht zurückerhalten.
A: Bitte haben Sie Verständnis, dass es immer ein paar Tage ggf. auch einmal 1-2 Wochen dauern kann bis wir eine Rückzahlung anweisen können. Das hat u.a. den Grund, dass nur unser Vorstand bemächtigt ist Überweisungen zu tätigen und dieser nicht täglich im Haus ist. Und damit, dass es auch einmal auf Grund hoher Auslastung unserer Mitarbeiter (z.B. kurz vor den Jugendweihe-Feierstunden) nicht sofort bearbeitet werden konnte. Sollte es doch einmal länger Dauern, informieren Sie uns bitte und wir werden uns zeitnah darum kümmern.
F: Wie kann ich mein Kind zur Jugendweihe anmelden?
A: Sie können ihr Kind über unsere Onlineanmeldung, unser Anmeldeformular (per E-Mail, postalisch oder Upload) oder direkt in einer unserer Geschäftsstellen zur Jugendweihe anmelden.
F: Warum kostet bei ihrem Verein die Jugendweihe fast doppelt so viel wie bei anderen Anbietern?
A: Das ist ein Trugschluss, bei uns bekommen Sie bei der Anmeldung zur Jugendweihe ein Paket angeboten, dieses beinhaltet neben der Jugendweihe unter anderem schon 6 Eintrittskarten für Gäste und wir stellen Ihnen eine digitale Version der Videoaufzeichnung der Jugendweihe zur Verfügung. Für die gleiche Leistung würden Sie bei einem Mitbewerber (Stand: 03/23) 108,- € bezahlen und es würden für die Aufzeichnung der Jugendweihe (soweit vorhanden) extra Kosten auf Sie zukommen.
F: Warum sind es in ihren angebotenen Paket 6 Eintrittskarten für Gäste?
A: Für eine optimale Planung und um jedem Jugendlichen die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben, planen wir erst einmal mit 6 Gästen (bspw. Eltern und Großeltern), natürlich kalkulieren wir immer einen Mehrbedarf an Gästekarten ein, so das Zusatzkarten in einem bestimmten Rahmen zusätzlich erworben werden können.
F: Gibt es eine Frist bis wann der Teilnehmer zur Jugendweihe angemeldet sein muss?
A: Eine Frist gibt es nicht. Selbst wenn Sie erst zwei Wochen vor der Feierstunde den Teilnehmer anmelden wird es noch Kapazitäten geben. Wir empfehlen allerdings die Anmeldung bis spätestens Ende Januar. Bis dahin garantieren wir, dass der Teilnehmer in die entsprechende Feierstunde seiner Schulklasse kommt, damit er Feierstunde zusammen mit seiner Familie und seinen Freunden begehen kann.
F: Ab wann kann ich mein Kind zur Jugendweihe anmelden und wie alt muss mein Kind sein?
A: Die Jugendweihe findet für die Jugendlichen meist um das 14. und 15. Lebensjahr (8.Klassenstufe) statt. Die Anmeldung zur Jugendweihe kann spätestens ab April/Mai des Vorjahres durchgeführt werden. Hinweis: Da in Eisenach Sitzplatzkarten ausgegeben werden, ist eine frühzeitige Anmeldung in soweit von Vorteil, da Sie dann Plätze in den vorderen Reihen zugewiesen bekommen. In den restlichen Feierhäusern haben Sie freie Platzwahl.
F: Wie erfahre ich den Feiertermin für mein Kind und wann werden diese veröffentlicht, damit ich rechtzeitig eine Lokalität anmieten kann?
A: Die Feiertermine finden Sie in der Rubrik Jugendweihe, die Veröffentlichung der Feiertermine findet statt sobald diese durch unsere Feierhäuser bestätigt wurden. Anfragen an uns, weil noch keine Termine veröffentlicht sind, können nur mit der Antwort das noch keine Termine feststehen beantwortet werden.
F: Braucht der Jugendweiheling auch eine Eintrittskarte?
A: Nein, der angehende Erwachsene für den die Jugendweihefeierstunde ausgerichtet wird, braucht selber keine Eintrittskarte. Nur die Gäste (Eltern, Großeltern, etc.) benötigen eine Eintrittskarte zur Feierstunde.
F: Ich möchte gerne wissen, wann die Jugendweihen im übernächsten Jahr stattfinden?
A: Die Feiertermine werden zusammen mit den Jahresplanungen der jeweiligen Feierhäuser erstellt. Somit erhalten wir die Termine meist erst im Sommer des Jahres vor den geplanten Jugendweihen. Anfragen wann die Jugendweihen im übernächsten oder weiter darauffolgenden Jahren stattfinden können wir nicht beantworten.
F: Wann erfahre ich den Termin der Stellprobe und die Uhrzeit meiner Feierstunde?
A: Die Termine zur Stellprobe werden im Laufe des Jahres veröffentlicht. Die Uhrzeiten für die Feierstunden werden im Februar vor den Feierstunden festgelegt, alle Teilnehmer werden dann sofort schriftlich darüber informiert. Gleichzeitig erfolgt auch die Veröffentlichung auf unserer Homepage.
F: Wo und wann bekomme ich die Eintrittskarten zur Jugendweihe?
A: Die Eintrittskarten zur Feierstunde erhalten Sie bzw. Ihr Kind zur Stellprobe ausgeteilt. Das hat verschiedene Gründe, die wir nachstehend gerne darlegen:
- Damit umgehen wir mögliche Fehler im Briefverkehr.
- Eine vorherige Zustellung führt zudem immer auch die Möglichkeit mit sich, dass die Karten im eigenen Haushalt verloren gehen. Ohne Eintrittskarte ist kein Einlass zur Feierstunde möglich. Ein erneutes Ausstellen von Eintrittskarten ist nicht möglich. Sie können dann nur Karten aus unserem Zusatzkartenkontingent erwerben.
Sollten Sie bzw. Ihr Kind zur Stellprobe verhindert sein, finden wir eine individuelle Lösung in einem persönlichen Gespräch.
F: Kann man Zusatzkarten erhalten, wenn ja wie viele, was kosten diese und wo erhält man diese?
A: Ja man kann Zusatzkarten für einen Stückpreis von 5,00 € erwerben. Die Abgabemenge richtet sich nach dem vorhanden Restkontingent der jeweiligen Feierstunde. An vielen Feierorten sind die Kontingente meist sehr begrenzt. Wir versuchen immer Zusatzkarten zur Verfügung zu stellen, jedoch können wir aus Kostengründen leider keine größeren Kontingente bereitstellen. Die möglichen Kontingente für Zusatzkarten können im Schnitt 4-6 Wochen vor der Feierstunde ermittelt werden und damit auch ab dahin durch uns veräußert werden. Der Verkauf erfolgt ausschließlich bei den jeweiligen Stellproben zur Feierstunde.
F: Warum bekam die Familie vor mir acht Zusatzkarten und ich nur eine?
A: Wir können Ihnen versichern, dass wir immer darauf bedacht sind jeder Familie einen Teil unseres Restkontingents zukommen zu lassen. Größere Mengen an Zusatzkarten werden nur ausgegeben wenn das Restkontingent groß genug ist. In besonderen Situationen kam es bereits vor, dass Eltern erst am Tag der Stellprobe den Beitrag zur Jugendweihe beglichen haben und dann Ihre Inklusivkarten zusammen mit Zusatzkarten erhalten haben.
F: Wenn Sie wissen das die Feiern sehr voll werden und nur wenig Zusatzkarten ausgegeben werden können, warum planen Sie nicht mehr Feierstunden?
A: Unsere Feiern sind sehr genau kalkuliert, sie werden hauptsächlich durch den Teilnehmerbeitrag und nicht durch Zusatzkarten finanziert. Je kleiner die Feierstunde an Teilnehmern ist, desto höher wäre der letztendliche Preis für die eigentliche Jugendweihe bzw. die Zusatzkarten. Da wir darauf bedacht sind die Jugendweihe für Jedermann in einem bezahlbaren Rahmen zu halten ist es kaum möglich größere Kontingente oder weitere Feierstunden zu planen.
F: Wie lange dauert die Stellprobe?
A: Die Stellprobe dauert ca. eine Stunde.
F: Kann mein Kind an der Jugendweihe in ihrem Verein teilnehmen, ohne in Westthüringen zu wohnen?
A: Ja Ihr Kind kann gerne an der Jugendweihe unseres Vereins teilnehmen. Wir haben über die Jahre schon viele Jugendliche feierlich in den Kreis der Erwachsenen geführt welche nicht in unserer Region wohnen.
F: Wie lange dauert die Feierstunde?
A: Die Feierstunde dauert in der Regel anderthalb Stunde.
F: Darf ich während der Feierstunde fotografieren oder einen Fotografen engagieren?
A: Ja und ja, aber unter bestimmten Einschränkungen und Bedingungen. Wenn Sie einen Fotografen engagieren, welcher Ihren besonderen Tag festhalten soll, braucht dieser von uns eine Lizenz für seine Arbeit und darf unsere Fotografen oder die Feierstunde weder stören noch behindern. Diese Lizenz wird mit einer Gebühr belegt. Ohne Lizenz unterliegt der Fotograf während der Feierstunde den selben Restriktionen wie alle andern Gäste.
Für die Gäste gilt:
- Filmen und Fotografieren nur im Sitzen vom Sitzplatz aus
- Verbot von professionellen Blitzgeräten
- Stören Sie nicht die Veranstaltung
- Behindern Sie nicht die Sicht anderer Gäste
Bitte beachten Sie erster Linie unsere Richtlinien für die einzureichenden Bilder.
F: Warum dürfen nur Bilddateien mit den angegebenen Formaten übermittelt werden?
A: Mit der Software, mit der die Bilder weiter bearbeitet werden, sind nur diese Formate (jpg, jpeg, png, bmp, rle, dib, psd, pdd) möglich. Zu dem erleichtert es unserem Team die Arbeit, wenn wir keine PDF- oder Word-Dokumente zugesandt bekommen, da aus diesen die Bilder erst aufwändig extrahiert werden müssen.
F: Was hat es mit der Mindestauflösung auf sich und wie kann ich das erkennen ob meine Bilder den Anforderungen entsprechen?
A: Die Mindestauflösung von 720×576 Pixel ist die Größe des Bildes in Bildpunkten angegeben. Diese Größe müssen die Bilder mindestens haben um während der Diashow nicht verschwommen oder unscharf zu wirken. Unter Microsoft Windows können Sie mit einem einfachen Rechtsklick auf die Bilddatei und der Auswahl Eigenschaften die Größe des Bildes erfahren.
F: Warum dürfen die Bilder jeweils nur 10 MB groß sein?
A: Die Bilder dürfen nicht größer sein, da unser Server leider keine größeren Datentransfers zulässt. Die Grenze liegt dort bei 10 MB pro transferierter Datei. Größere Dateien werden zwar übermittelt, kommen dann aber nur in Bruchstücken an.
F: Warum kann ich die Bilder nicht einfach per E-Mail an sie übermitteln?
A: Um zu vermeiden, das Ihre Bilder nicht einwandfrei zuordenbar sind oder evtl. durch unsere SPAM-Abwehr verloren gehen.
F: Warum sollen die Bilder mit Namen des Teilnehmers und durchnummeriert übermittelt werden?
A: Dies dient zur weiteren Zuordnung in unserer Datenbank und erleichtert uns bei der Bearbeitung die richtige Positionierung Ihrer Bilder.
F: Wie bekomme ich das Video zu meiner Jugendweihe?
A: Das Video zu deiner Jugendweihe findest du in unserer öffentlichen Video-Datenbank (media.jugendweihe.org).
F: Wo erhalte ich das Passwort, um auf den Download zugreifen zu können?
A: Das Passwort wird dir nach deiner Jugendweihe, mit einer Information-E-Mail übersendet. Der Versand erfolgt mit der Veröffentlichung der Aufnahme in unserer öffentlichen Video-Datenbank (media.jugendweihe.org).
F: Meine Informations-E-Mail zum Videodownload hat mich nicht erreicht. Wie komme ich jetzt an das Passwort?
A: Unter Angabe deiner Buchungsnummer kannst du das Passwort auf Anfrage bei unserem Team erhalten.
F: Ich bekomme immer die Meldung "Passwort falsch", was kann ich tun?
A: Bitte kontrollieren Sie ggf. wenn Sie das Passwort per "Copy&Paste" eingeben, ob sich ein Leerzeichen am Ende des Passworts befindet. Ggf. haben Sie bei der händischen Eingabe ein großes i (I) mit einem kleinem L (l) verwechselt.
F: Warum läuft das Video innerhalb des HiDrive so stockend?
A: Die HiDrive Cloud ist anders wie bspw. Youtube, nicht für das Abspielen von HD- oder 4K-Filmen ausgelegt. Auch wenn der Service angeboten wird, kommt es dabei immer wieder zu Überlastungen. Nutzen Sie daher bitte nur die Download-Funktion unter dem Video.
F: Warum wird der Download immer wieder mit einem "Internen Fehler" abgebrochen?
A: Das kann mehrere Ursachen haben. Da die Videodateien sehr groß sind ist der Download je nach ihrer verfügbaren Internetbandbreite und der vorliegenden Serverauslastung sehr langwierig.
- Es kann unter anderem sein, das z.B. während des Downloads ihre im 24h-Intervall vorgenommene Zwangstrennung der DSL-Verbindung den Download unterbricht. Versuchen Sie daher den Download nicht kurz vor dieser Zwangstrennung (wann diese stattfindet erfahren Sie in den Einstellungen Ihres Internetrouters bspw. Fritz Box, etc.) zu starten.
- Möglicherweise liegt es auch an Ihren Browsereinstellungen, benutzen Sie ggf. einen anderen Internetbrowser (Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, etc.).
- Eventuell ist die Bandbreite Ihrer Internetverbindung zu gering.
Benutzen Sie zum Download vorzugsweise einen PC. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, das Mobilgeräte / Tablets Downloads in diesen Dimensionen oftmals nicht bewältigen.
F: Wann kommt der neue Reiseflyer für das kommende Jahr?
A: Der Reiseflyer für das kommende Jahr kommt im Normalfall mit Ende der Sommerferien des laufenden Jahres.
F: Wie kann ich eine Reise buchen?
A: Sie können die Reisen über unsere Onlineanmeldung, unser Anmeldeformular (per E-Mail, postalisch oder Upload) oder direkt in einer unserer Geschäftsstellen buchen.
F: Wer kann an den Reisen teilnehmen? Dürfen auch Eltern mitfahren?
A: Grundsätzlich sind unsere Reisen für Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren ausgelegt. Bei diversen Reisen können auch Eltern daran teilnehmen, dies wird in den Reisen entweder durch die Möglichkeit einer Aufschlagszahlung oder durch einen konkreten Hinweis in der Reisebeschreibung angegeben.
F: Muss man an der Jugendweihe teilnehmen um auch an einer Reise teilnehmen zu können?
A: Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, unseren Reisen sind offen für alle Jugendlichen. Man muss keine Jugendweihe machen um an unseren Angeboten teilnehmen zu können.
F: Was muss ich beachten, wenn ich Spenden von der Steuer absetzen möchte?
A: Spenden an gemeinnützig, mildtätige und kirchliche Organisationen sind steuerlich als Sonderausgaben nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes absetzbar. Wenn Sie die Spende steuerlich geltend machen wollen benötigen Sie eine Spendenquittung, welche durch unseren Verein ausgestellt wird.
F: Welche Höchstgrenzen gelten für Spenden?
A: Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten jährlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Für Unternehmen gilt eine Grenze von 0,4 Prozent der Summe ihrer Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter.
F: Wofür werden die Spenden verwendet?
A: Grundsätzlich werden die Spenden nach unseren satzungsgemäßen Bestimmungen verwendet. Jedem Spender steht frei genaue Verwendungskriterien anzugeben (diese dürfen jedoch nicht gegen die geltende Satzung verstoßen oder entgegen den Vereinszielen sein).
F: Ab welchen Betrag kann ich eine Spendenquittung erhalten?
A: Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung ab einem Betrag von 50,- € aus. Bei der Steuererklärung können allerdings Beträge bis 200,- € mit einem einfachen Spendenbeleg (bspw. Kontoauszug) belegt werden. Das heißt, wenn Sie die Spende zum Beispiel über unser Spendenwidget durchführen, würde der Beleg unseres Onlinesystems ausreichen.
F: Warum verschickt der Verein Post vorrangig nur auf dem digitalen Weg?
A: Wir verschicken unsere Informationen fast ausschließlich nur noch per E-Mail. Die Gründe dafür sind, die Papier-, Druck und Versandkosten, der zeitliche Aufwand die Sendungen versandfertig zu machen und das gute Gefühl einen Baum gerettet zu haben.
F: Ich habe keine E-Mail-Adresse bzw. möchte die Informationen lieber analog erhalten. Was gibt es da für Möglichkeiten?
A: Wir räumen bei der Anmeldung die Möglichkeit ein, dass man für einen pauschalen Unkostenbeitrag sämtlichen Informationen auch per analoger Post erhalten kann. Dies sollte jedoch die Ausnahme sein.
F: Warum bieten Sie kein PayPal, Lastschriftverfahren oder Kartenzahlung als Zahlungsart an?
A: Wir bieten momentan nur Barzahlung, und Überweisung an. Das liegt an den Kosten, welche durch die Transaktion beim Empfänger entstehen. Diese liegen aus unserer Sicht als gemeinnütziger Verein bei den anderen Zahlungsarten nicht in dem Bereich das es den Nutzen aufwiegen würde.
F: Alle Teilnehmer haben bereits einen Brief oder eine E-Mail erhalten. Warum ich nicht?
A: Natürlich kann es in Einzelfällen vorkommen, dass eine E-Mail aus verschiedensten Gründen nicht ankommt. Bitte kontrollieren Sie ggf. Ihren Spamordner und achten Sie bei der Anmeldung auf die Richtigkeit Ihrer E-Mailadresse. Sollten Sie trotzdem keine E-Mail erhalten helfen wir Ihnen gerne weiter.
F: Ich versuche Sie seit Tagen zu erreichen. Innerhalb ihrer regulären Öffnungszeiten ging jedoch niemand ans Telefon und meine E-Mail wurde auch noch nicht beantwortet.
A: Bitte beachten Sie auf der Seite Service > Unsere Geschäftsstellen die Auflistung der Schließtage und die aktuellen Öffnungszeiten, da es auf Grund von Veranstaltungen oder Urlaub dazu kommen kann, dass sich unsere Öffnungszeiten geändert haben. Dort finden Sie immer die aktuellen Öffnungszeiten für die aktuelle und die folgende Kalenderwoche.
F: Welche rechtlichen Folgen bzw. Verantwortungen kommen mit einer Patenschaft einher?
A: Die weltliche Namensweihe/Namensgebung hat, genauso wie ihre religiösen Pendants, keine zivilrechtliche Wirkung, so dass beispielsweise die Patenschaft nicht zur Übernahme der Vormundschaft beim Tod der Eltern führt.
F: Warum gibt es in verschiedenen Regionen festgelegte Termine und in anderen nicht?
A: Leider haben wir nicht in allen Regionen die Kapazität an ehrenamtlichen Helfern um langfristig einen festen Terminplan zu erstellen.
F: Und warum sind individuelle Termine teurer als von Ihrem Verein im Vorhinein festgelegte?
A: Trotz der Bemühungen, durch Vereinfachung und Automatisierung der Verwaltungsarbeit in unserem Verein, sind individuelle Feiern zeitintensiver in der Organisation. Zu dem entstehen je nach Entfernung des Feierorts Fahrtkosten für den Festredner, welche mit der höheren Teilnahmegebühr Pauschal mitberechnet werden.